Anbringen von Plakaten/Aufstellen von Werbetafeln
Beschreibung
- Für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist gem. § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für die Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
- Hierfür ist bei der Stadt Hann. Münden spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme des Straßenraums ein schriftlicher, formloser Antrag zu stellen.
- In Hann. Münden wird maximal die Plakatgröße DIN A1 für die Anbringung an Straßenlaternen genehmigt.
- Aus statischen Gründen (Windbruch) dürfen an einer Laterne maximal 2 Plakatträger befestigt werden. Evtl. bereits angebrachte Plakate anderer Werbeagenturen sind hierbei mit einzurechnen.
- Die Plakate sind auf geeignete Trägermaterialien aufzukleben (z. B. Hartfaser) oder mit Alu- u. Kunststoffrahmen (sog. Fahnen) anzubringen.
- Um einer übermäßigen Plakatflut entgegen zu wirken, wird der Zeitraum für die Anbringung der Plakate in Hann. Münden auf max. 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beschränkt.
- Die Sondernutzungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis wird innerhalb eines Rahmens von 25,00 € bis 150,00 € je nach Umfang der beantragten Werbemaßnahme bemessen.
- Die Erteilung einer gebührenfreien Sondernutzungserlaubnis ist nur möglich, wenn die Gemeinnützigkeit des Antragstellers, z. B. durch eine Bescheinigung des Finanzamtes, vor der Erteilung der Erlaubnis nachgewiesen wird.
- Als Standorte stehen die Straßenlaternen der nachfolgenden Straßen zur Verfügung:
Stadtgebiet
Hedemündener Straße, Wiershäuser Weg, Steinweg, Blume, Göttinger Straße, Gimter Straße, Veckerhäger Straße, Wilhelmshäuser Straße, Fuldabrückenstraße, Kasseler Straße, Am Feuerteich, Vor der Bahn, Vogelsangweg, Vogelsang, Berliner Ring, Kattenbühl, An der Rehbocksweide und Kohlenstraße
Ortsteil Bonaforth
Bonaforther Straße
Ortsteil Gimte
Berliner Straße und Göttinger Landstraße
Ortsteil Hedemünden
Mündener Straße, Oppertor, Rathausstraße, Steintor, Brückenstraße und Zum Mannstal
Ortsteil Hemeln (Glashütte und Bursfelde)
Hauptstraße, Die Klappe, Bramburger Straße, Klosterhof
Ortsteil Laubach
Laubacher Straße und Talweg
Ortsteil Lippoldshausen
Im Ilkstal, Ilksbachstraße und Große Lieth
Ortsteil Mielenhausen
Mühlenberg, Rischensiek und Hohler Graben
Ortsteil Oberode
Alange, Untere Dorfstraße und Enzeröder Weg
Ortsteil Volkmarshausen
Leineweberstraße, Gimter Kirchweg, Sonnenstraße und Göttinger Landstraße
Ortsteil Wiershausen
Lippoldshäuser Straße, Im Heiligenhof, Im Bruchhof und Am Mündener Wege
- Die Anbringung von Plakattafeln ist ausdrücklich untersagt:
- in Straßen, die in der obigen Tabelle nicht aufgeführten sind
- an Straßenlaternen, an denen eine Anbringung von Plakaten zur Sichtbehinderung führt
- auf Verkehrsinseln, an amtlichen Verkehrszeichen u. Lichtzeichenanlagen; dazu gehören auch die Haltevorrichtungen (z.B. Masten/Halterohre)
- an Buswartehallen, Trafostationen, Gasreglerstationen sowie Stromverteilerschränken der Versorgungsbetriebe GmbH Hann. Münden
- an Kreuzungen, Brücken, im Kreuzungs- und Einmündungsbereich von Straßen und Grundstücksausfahrten
- an Bäumen
- im Kernstadtbereich (Altstadt)
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- 2. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 09.03.2006
- Lesefassung der Sondernutzungssatzung
- Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt vom 11.12.2007